Sunshower

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote und alle Verträge, welcher Art auch immer, zwischen Sunshower B.V. und ihrem Vertragspartner, sofern die Parteien nicht ausdrücklich andere Bedingungen vereinbart haben.
  2. Der Anwendbarkeit der vom Vertragspartner geltend gemachten eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
  3. Wenn eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig ist oder für ungültig erklärt wird, bleiben die sonstigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt gültig. Sunshower B.V. und ihr Vertragspartner werden dann nach gegenseitiger Rücksprache neue Bestimmungen vereinbaren, die die nichtigen oder für ungültig erklärten Bestimmungen ersetzen, wobei der Zweck und die Absicht der nichtigen oder für ungültig erklärten Bestimmung so weit wie möglich berücksichtigt werden.
  4. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben folgende Definitionen die nachfolgende Bedeutung:

Artikel: ein in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltener Artikel.

 

BW: Bürgerliches Gesetzbuch der Niederlande.

 

Vertragspartner: derjenige, mit dem Sunshower B.V. einen Vertrag abgeschlossen hat oder einen Vertrag abschließen wird.

Sunshower B.V.: Sunshower B.V. (niederländische HR-Nr. 27243362) und jede juristische Person, die (jetzt oder in Zukunft) direkt oder indirekt mindestens 50 % der ausgegebenen Aktien von Sunshower B.V. hält und/oder die Befugnis hat, die entsprechenden Vorstandsmitglieder zu ernennen und zu entlassen, und/oder ein direkter oder indirekter Geschäftsführer ist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen: diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sunshower B.V.

Artikel 2

  1. Jedes Angebot von Sunshower B.V. ist unverbindlich.
  2. Die im Angebot genannten Preise beziehen sich nur auf die im Angebot explizit beschriebenen Produkte und/oder Arbeiten und verstehen sich exklusive Umsatzsteuer und Frachtkosten, sofern nicht anders angegeben.
  3. Mündliche Zusagen von und Vereinbarungen mit Vertretern von Sunshower B.V. sind für letztere nur dann verbindlich, wenn und insofern Sunshower B.V. diese schriftlich bestätigt hat.
  1. Wenn das Angebot von Sunshower B.V. angenommen wird, kommt der Vertrag erst dann zustande, wenn Sunshower B.V. die Annahme innerhalb einer angemessenen Frist bestätigt hat oder wenn Sunshower B.V. mit der Ausführung der Arbeiten beginnt.
  2. Sunshower B.V. kann nicht verpflichtet werden, mit der Ausführung der Arbeiten zu beginnen, bevor sie über alle erforderlichen Angaben verfügt und die vereinbarte (Raten-)Zahlung erhalten hat.

Artikel 3

  1. Eine Vereinbarung, einschließlich etwaiger Änderungen oder Ergänzungen, wird für Sunshower B.V. erst dann verbindlich, wenn sie schriftlich in einem von beiden Parteien unterzeichneten Vertrag oder einer von Sunshower B.V. unterzeichneten Auftragsbestätigung festgelegt worden ist.
  2. Eine schriftliche Auftragsbestätigung von Sunshower B.V. gilt als vollständige und richtige Festlegung des Inhalts des zustande gekommenen Vertrags, es sei denn, der Vertragspartner hat innerhalb von zwei Kalendertagen nach dem Zusendungsdatum dieser Bestätigung seine Einwände gegenüber Sunshower B.V. schriftlich geltend gemacht.

Artikel 4

  1. Vereinbarte Preise basieren auf der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisgrundlage für Material, Löhne und dergleichen. Wenn nicht schriftlich ausdrücklich anders bestätigt, basieren die Preise außerdem auf einer Lieferung ab Werk, worunter die versandfertige Lieferung der von Sunshower B.V. zu liefernden Produkte auf dem Werksgelände des Herstellers verstanden wird. Die Kosten für das Aufladen, Abladen und den Transport der Produkte sind nicht im Preis inbegriffen, und wenn Sunshower B.V. verpflichtet ist, die Produkte aufzuladen, abzuladen und zu transportieren, werden dem Kunden diese Kosten separat in Rechnung gestellt.
  2. Der Preis der von Sunshower B.V. vertragsgemäß zwischen den Parteien zu liefernden Produkte versteht sich ebenfalls zuzüglich der Kosten und/oder der Vergütung der von Sunshower B.V. auszuführenden zusätzlichen Arbeiten.
  3. Wenn nach dem Angebots- oder Vertragsdatum und vor der vollständig Vertragserfüllung die Preise für (Hilfs-)Materialien, Teile und Rohstoffe, Löhne, Sozialabgaben, (halb-)staatliche Abgaben, Fracht, Versicherungsprämien oder sonstige Selbstkostenpreisbestandteile, einschließlich Preiserhöhungen infolge der Abwertung der niederländischen Währung, steigen, auch wenn dies auf vorhersehbare Umstände zurückzuführen ist, ist Sunshower B.V. berechtigt, ihre Preise entsprechend zu erhöhen, auch wenn Festpreise vereinbart wurden.

Artikel 5

  1. Die Lieferfrist beginnt mit dem spätesten der folgenden Termine:
    a. der Tag des Zustandekommens des Vertrages;
    b. der Tag, an dem Sunshower B.V. die für die Vertragserfüllung erforderlichen Unterlagen erhält;
    c. der Tag des Zahlungseingangs der seitens des Vertragspartners aufgrund des Vertrags geschuldeten Beträge bei Sunshower B.V. vor Beginn der Leistungserbringung.
  2. Eine vereinbarte Lieferzeit ist immer ein Richtwert und keine endgültige Frist.
  3. Sunshower B.V. ist jederzeit berechtigt, die Vertragserfüllung wegen einer Fertigungs- oder Versandverzögerung oder sonstiger Umstände, die die Lieferung vorübergehend verhindern oder verzögern, auszusetzen, ohne dass Sunshower B.V. dadurch schadenersatzpflichtig wird.
  4. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Werk, d.h. ab dem Werk des von Sunshower B.V. beauftragten Produktherstellers.
  5. Eine Überschreitung der Lieferfrist – aus welchem Grund auch immer – berechtigt den Vertragspartner nicht zur Nichterfüllung irgendeiner Verpflichtung gegenüber Sunshower B.V.

Artikel 6

  1. Unmittelbar nachdem die Produkte im Sinne von Artikel 5.4 als geliefert gelten, trägt der Vertragspartner das Risiko für alle direkten und indirekten Schäden, die an oder durch diese Produkte oder Teile entstehen können.
  2. Das Eigentum an den verarbeiteten oder unverarbeiteten Produkten geht jedoch erst dann auf den Vertragspartner über, wenn der Vertragspartner Sunshower B.V. alle vertragsgemäß geschuldeten Beträge, einschließlich Zinsen, Kosten und Schadensersatz, vollständig bezahlt hat. Ungeachtet dieses Eigentumsvorbehalts ist der Vertragspartner berechtigt, die von Sunshower B.V. zu liefernden Produkte im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs an ihre Kunden auszuliefern, wenn der Vertragspartner seine Zahlungsverpflichtungen aus Artikel 8.1 erfüllt hat, d.h. wenn der Vertragspartner 50 % des geschuldeten Preises bezahlt hat. Wenn der Vertragspartner seine Verpflichtungen gegenüber Sunshower B.V. nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, hat Sunshower B.V. das Recht, und wird somit vom Vertragspartner unwiderruflich ermächtigt, die gelieferten Produkte, soweit erforderlich, zu demontieren und in Besitz zu nehmen, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist; in diesem Fall wird der Vertrag ohne gerichtliche Intervention aufgelöst, unbeschadet des Rechts von Sunshower B.V. auf Vergütung von Schäden und Kosten.
  3. Solange dieser Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Vertragspartner verpflichtet, die Produkte ordnungsgemäß u.a. gegen Diebstahl, Beschädigung und Verlust zu versichern.
  4. Solange ein Produkt nicht vollständig vom Vertragspartner bezahlt worden ist, ist der Vertragspartner verpflichtet, seine Forderung gegen denjenigen, an den er weiterverkauft hat, an Sunshower B.V. zu verpfänden.

Artikel 7

  1. Die Montage der Produkte erfolgt auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners. Die Elektroinstallation darf nur durch einen Fachbetrieb unter Berücksichtigung der gesetzlichen Richtlinien und der nationalen Installationsvorschriften ausgeführt werden. Außerdem ist der Vertragspartner verpflichtet, die von Sunshower B.V. zur Verfügung gestellten Installationsanweisungen zu befolgen.

Artikel 8

  1. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist, erfolgt die Zahlung des vereinbarten Preises wie folgt: Die vollständige Zahlung muss bei Sunshower B.V. eingegangen sein, bevor die Lieferung der Produkte erfolgen kann.
  2. Alle Zahlungen sind ohne jeden Abzug, Verrechnung oder Aufschub zu leisten.
  3. Wenn der Vertragspartner nicht innerhalb der vereinbarten Frist zahlt, ist er von Rechts wegen in Verzug, ohne dass eine vorherige Inverzugsetzung erforderlich ist, und Sunshower B.V. ist berechtigt, dem Vertragspartner spätestens ab dem Datum, an dem die Zahlung hätte erfolgen müssen, Zinsen in Höhe von 3 % zusätzlich zum gesetzlichen Zinssatz zu berechnen, unbeschadet ihrer sonstigen Rechte.
  4. Im Falle einer Liquidation, des Konkurses oder der Zahlungseinstellung des Vertragspartners werden seine Verpflichtungen sofort fällig.
  5. Die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die aus der nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfolgten Erfüllung der Vertragsverpflichtungen des Vertragspartners resultieren, gehen zu Lasten des Vertragspartners. Wenn der Vertragspartner einen fälligen Betrag an Sunshower B.V. nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt, werden die außergerichtlichen Kosten zwischen den Parteien im Voraus auf einen Betrag in Höhe von 15 % des fälligen Betrages, jedoch auf mindestens 500,- € festgelegt.
  6. Eine vom Vertragspartner geleistete Zahlung wird zuerst zur Verringerung aller fälligen Kosten und Zinsen, dann erst zur Verringerung der fälligen Rechnungen, die am längsten offen sind, verwendet, auch wenn Sunshower B.V. angibt, dass sich die Zahlung auf spätere Rechnungen bezieht.

Artikel 9

  1. Nach Lieferung der Produkte haftet Sunshower B.V. nicht mehr für eventuelle Mängel an den Produkten, es sei denn, der Vertragspartner ist berechtigt, sich auf die nachfolgenden Garantiebestimmungen zu berufen.
  2. Unter Beachtung der nachstehend genannten Einschränkungen und Ausschlüsse gewährleistet Sunshower B.V. die Tauglichkeit der gelieferten Produkte und der von ihr ausgeführten zusätzlichen Arbeiten für einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem Lieferdatum der Produkte. Sunshower B.V. übernimmt keine Garantie für die mit den Produkten zu erzielenden Ergebnisse oder die Wirksamkeit der Produkte.
  3. Alle Mängel, von denen der Vertragspartner nachweist, dass diese innerhalb der genannten Garantiezeit ausschließlich oder überwiegend als direkte Folge einer Ungenauigkeit in der von Sunshower B.V. entworfenen Konstruktion oder aufgrund fehlerhafter Ausführung oder Verwendung minderwertiger Materialien aufgetreten sind, werden von Sunshower B.V. kostenlos behoben. Der Vertragspartner wird Sunshower B.V. jederzeit die Gelegenheit geben, einen möglichen Mangel zu beheben. Ungeachtet der Bestimmungen im ersten Absatz dieses Artikels wird für die von Sunshower B.V. von Dritten beschafften Materialien und/oder Waren keine Garantie gewährt, die über diejenige Garantie hinausgeht, die Sunshower B.V. seitens des betreffenden Lieferanten oder Herstellers gewährt wird.
  4. Die Verpflichtungen von Sunshower B.V. im Rahmen dieser Garantiebestimmungen beschränken sich jederzeit auf den Ersatz oder die Reparatur des betreffenden Produkts oder auf die Bezahlung der mit der Reparatur verbundenen Kosten. Die Entscheidung über diese verschiedenen Möglichkeiten wird durch Sunshower B.V. getroffen. Der Vertragspartner hat die Pflicht, sicherzustellen, dass Sunshower B.V. die Möglichkeit gegeben wird, diese Verpflichtungen zu erfüllen.
  5. Das Produkt, für das die Garantie in Anspruch genommen wird, kann vom Vertragspartner nur mit vorheriger Genehmigung seitens Sunshower B.V. zurückgegeben werden. Ein Produkt, das zurückgeschickt wird, sich aber als nicht mangelhaft erweist, wird auf Kosten des Vertragspartners an diesen zurückgeschickt, und dieser hat auch die Kosten für die von Sunshower B.V. im Zusammenhang mit der Reklamation durchgeführten Untersuchung zu tragen.
  6. Die Garantie von Sunshower B.V. gilt nicht, wenn die Mängel die (teilweise) Folge von normalem Verschleiß, unsachgemäßer oder falscher Installation, unsachgemäßer oder falscher Handhabung oder Verwendung, unsachgemäßer oder falscher Wartung sind, oder wenn das Produkt für sonstige als normale Zwecke oder nicht ordnungsgemäß verwendet wird, oder wenn der Vertragspartner oder der Kunde des Vertragspartners oder dessen Kunden bzw. der Endverbraucher die von Sunshower B.V. zur Verfügung gestellten Gebrauchsanweisungen nicht genauestens beachtet hat. Es liegt daher in der Verantwortung des Vertragspartners, sicherzustellen, dass nachfolgende Abnehmer in der Lieferkette die Gebrauchsanweisung einhalten.
  7. Wenn Sunshower B.V. aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, Komponenten von den Produkten zu liefern, um die gelieferten Komponenten der Produkte im Rahmen der Garantie zu ersetzen, werden die Garantieverpflichtungen, sofern berechtigterweise angenommen werden kann, dass die Hindernisse vorübergehender Natur sind, ausgesetzt, bis die Hindernisse beseitigt sind, während, wenn berechtigterweise angenommen werden kann, dass die Hindernisse dauerhafter Natur sind, Sunshower B.V. den Geldwert der Komponenten erstatten wird, wobei es sich um den ursprünglichen Selbstkostenpreis handelt, den Sunshower B.V. für diese oder ähnliche Teile bezahlt hat.
  8. Beanstandungen des Vertragspartners aufgrund sichtbarer Mängel müssen bei Produktlieferungen innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung schriftlich erfolgen, andernfalls erlischt der Garantieanspruch für diese Mängel. Nicht sichtbare Mängel sind vom Vertragspartner innerhalb von zwei Tagen nach deren Entdeckung per Einschreiben unter Angabe von Gründen zu reklamieren, andernfalls erlischt auch für diese Mängel jeglicher Garantieanspruch.
  9. Darüber hinaus erlischt jeglicher Garantieanspruch, wenn:
    a. die Installation des Produkts beim Endverbraucher nicht von einem Fachbetrieb durchgeführt wird;
    b. der Vertragspartner Sunshower B.V. nicht unverzüglich die Möglichkeit gegeben hat, die Beanstandungen zu überprüfen und eventuelle Mängel zu beheben;
    c. der Vertragspartner eine Verpflichtung aus dem mit Sunshower B.V. geschlossenen Vertrag oder aus anderen mit Sunshower B.V. geschlossenen Verträgen nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erfüllt;
    d. der Endbenutzer der Produkte die von Sunshower B.V. gelieferten Gebrauchsanweisungen nicht einhält.
  10. Nach einer Reparatur oder einem Austausch im Rahmen dieser Garantieregelung wird die Garantiezeit nicht verlängert und endet, wenn die ursprüngliche Frist geendet hätte.
  11. Um sich auf die Rechte, die sich aus den oben genannten Artikeln ergeben, berufen zu können, muss der Vertragspartner Sunshower B.V.:

- die festgestellten Mängel unverzüglich schriftlich mitteilen

- glaubhaft machen, dass die Mängel auf minderwertige Qualität oder fehlerhafte Ausführung der Arbeiten zurückzuführen sind, oder – wenn und insofern der Entwurf der Arbeiten vom Lieferanten stammt – die direkte Folge eines schuldhaften Fehlers von Sunshower B.V. sind;

- alle Mitwirkung gewähren, damit Sunshower B.V. die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist beheben kann.

Artikel 10

  1. Die Haftung von Sunshower B.V. aufgrund dieses Vertrags ist ausdrücklich auf die Erfüllung der im vorstehenden Absatz dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Garantieverpflichtungen beschränkt. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder auf Vertragserfüllung, ausgenommen ein Anspruch auf Ersatz des Schadens wegen Nichterfüllung dieser Garantieverpflichtungen, ist ausgeschlossen. Ein Anspruch, gleich auf welcher Grundlage, auf entgangenen Gewinn oder sonstige indirekte Schäden ist ebenfalls ausgeschlossen.
  2. Wenn Sunshower B.V. eine Beratung anbietet, haftet sie für Schäden, die sich unmittelbar aus einem nachweisbaren und zurechenbaren Versäumnis ihrerseits in Bezug auf diese Beratung ergeben, wenn und insofern das Versäumnis unter den gegebenen Umständen und bei normaler Sachkenntnis und Sorgfalt hätte vermieden werden müssen, bis zur Höhe des gesondert vereinbarten Honorars für die Beratung. In allen anderen Fällen und für sonstige Schäden, die sich aus den von ihr erteilten Beratungen ergeben, übernimmt Sunshower B.V. keine Haftung.
  3. Im Falle einer unrechtmäßigen Handlung seitens Sunshower B.V. oder ihrer Mitarbeiter oder Personen, für die Sunshower B.V. gesetzlich haftbar gemacht werden kann, haftet Sunshower B.V. nur für den Schadensersatz bei Tod oder Körperverletzung und sonstigen Schäden, letztere, soweit diese vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
  4. Soweit Sunshower B.V. aufgrund der Haftung einen Betrag zu zahlen hat, ist dieser Betrag auf die Höhe begrenzt, der in dem betreffenden Fall von der Berufshaftpflichtversicherung ausgezahlt wird.
  5. Die Haftung von Sunshower B.V. wegen anderen als in Artikel 10.3 und Artikel 10.4 genannten unrechtmäßigen Handlungen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  6. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, seine Verpflichtungen gegenüber Sunshower B.V. auszusetzen. Der Vertragspartner ist gemäß Art. 6:230 Abs. 2 BW nicht berechtigt, einen Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen, zu stornieren, zu ändern oder aufgrund unvorhergesehener Umstände gemäß Art. 6:258 BW ganz oder teilweise aufzulösen.

Artikel 11

  1. Alle geistigen oder gewerblichen Eigentumsrechte an den vertragsgemäß zu liefernden Produkten und an den dazugehörigen Entwürfen, Dokumentationen, Berichten, Angeboten sowie vorbereitenden Materialien obliegen ausschließlich Sunshower B.V.
  2. Alle von Sunshower B.V. an den Vertragspartner zu liefernden Unterlagen, wie Berichte, Verträge usw., sind ausschließlich für den Gebrauch des Vertragspartners bestimmt und dürfen vom Vertragspartner ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Sunshower B.V. nicht vervielfältigt, offengelegt oder Dritten zur Kenntnis gebracht werden.
  3. Es ist dem Vertragspartner nicht gestattet, Hinweise auf geistige Eigentumsrechte von den Produkten oder der Produktverpackung zu entfernen.
  4. Der Vertragspartner wird alle von Sunshower B.V. erhaltenen Informationen vertraulich behandeln und die Informationen geheim halten, es sei denn, die Art der erhaltenen Informationen ist zur Offenlegung bestimmt.
  5. Sunshower B.V. garantiert, dass die von ihr hergestellten und gelieferten Produkte keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen. Wenn unwiderruflich festgestellt wird, dass ein von Sunshower B.V. geliefertes Produkt ein geistiges Eigentumsrecht eines Dritten verletzt, wird Sunshower B.V. nach eigener Wahl und nach Rücksprache mit dem Vertragspartner das betreffende Produkt durch ein Produkt ersetzen, welches das betreffende Recht nicht verletzt, oder ein Nutzungsrecht von dem oben genannten Dritten erwerben oder dem Vertragspartner den Kaufpreis zurückerstatten. Sunshower B.V. haftet gegenüber dem Vertragspartner nicht über die Anwendung einer dieser drei Möglichkeiten hinaus.

Artikel 12

  1. Unter höherer Gewalt wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen jeder Umstand verstanden, der außerhalb der Kontrolle von Sunshower B.V. liegt, auch wenn er zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages bereits vorhersehbar war, und der die Vertragserfüllung entweder vorübergehend oder dauerhaft verhindert, und, soweit nicht bereits eingeschlossen, Krieg, Kriegsgefahr, Bürgerkrieg, Aufruhr, Streiks, Aussperrung von Arbeitnehmern, Transportschwierigkeiten, Feuer, wetterbedingte Arbeitsausfälle und sonstige Störungen im Betrieb von Sunshower B.V. oder ihren Lieferanten.
  2. Wenn ein Vertrag infolge höherer Gewalt nicht erfüllt werden kann, ist Sunshower B.V. berechtigt, entweder die Vertragserfüllung mit sofortiger Wirkung auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass Sunshower B.V. zu irgendeinem Schadensersatz verpflichtet ist.

Artikel 13

  1. Wenn der Vertragspartner eine seiner Verpflichtungen gegenüber Sunshower B.V. nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erfüllt, wenn er einen Vergleich mit seinen Gläubigern schließt, wenn er einen Zahlungsaufschub beantragt, wenn er für insolvent erklärt wird, wenn er seine Geschäftstätigkeit einstellt, wenn er seinen Betrieb veräußert oder wenn er aufgelöst wird (wenn es sich um eine Gesellschaft handelt), wenn er stirbt, wenn er unter Zwangsverwaltung gestellt wird, wenn sein bewegliches oder unbewegliches Vermögen beschlagnahmt wird oder wenn der Vertragspartner seinen Wohnsitz rechtlich oder faktisch ins Ausland verlegt, oder wenn Sunshower B.V. nach Vertragsabschluss sonstige Umstände bekannt werden, die sie berechtigterweise befürchten lassen, dass der Vertragspartner nicht in der Lage sein wird, seine Verpflichtungen zu erfüllen, wird der Vertragspartner von Rechts wegen als in Verzug betrachtet und ist Sunshower B.V. berechtigt, die weitere Vertragserfüllung auszusetzen, ohne dass eine Inverzugsetzung oder gerichtliche Schritte erforderlich ist, und/oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, dies alles unbeschadet des Rechts von Sunshower B.V., Schadensersatz zu fordern.
  1. Die Ausübung ihrer Rechte durch Sunshower B.V. und der Zeitpunkt und/oder die Reihenfolge, in der Sunshower B.V. dies tut, liegen im Ermessen der Sunshower B.V. Die Nichtdurchsetzung irgendwelcher Rechte durch Sunshower B.V. kann niemals als Verzicht oder als Ausüben von Rechten ausgelegt werden.

 

Artikel 14

  1. Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle von Sunshower B.V. stammenden Zeichnungen, Abbildungen, Beschreibungen, Berechnungen, Modelle, Spezifikationen, Leistungsbeschreibungen, Anweisungen, Angebote, Zertifikate, Arbeitsmethoden, Zeitpläne und sonstige Unternehmensinformationen im weitesten Sinne des Wortes, von denen er im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen Kenntnis hat, gegenüber Dritten geheim zu halten. Nach der Erfüllung des Auftrags bzw. der Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag wird der Vertragspartner die oben genannten Sachen auf erste Aufforderung an Sunshower B.V. zurückgeben.
  2. Wenn der Vertragspartner gegen die in Artikel 14.1 genannten Verpflichtungen verstößt, verwirkt der Vertragspartner gegenüber Sunshower B.V., unabhängig davon, ob der Verstoß dem Vertragspartner zuzurechnen ist und ohne vorherige Inverzugsetzung oder gerichtliches Verfahren, eine sofort zugunsten von Sunshower B.V. zu zahlende Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 € für jeden Verstoß und zusätzlich einen Betrag in Höhe von 5.000 € für jeden Tag, an dem der Verstoß andauert, ohne die Notwendigkeit, irgendeine Form von Schaden nachzuweisen und unbeschadet der sonstigen Rechte von Sunshower B.V., einschließlich ihres Rechts, zusätzlich zur Vertragsstrafe Schadensersatz zu fordern.

Artikel 15

  1. Wird eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Gericht ganz oder teilweise als unangemessen belastend angesehen, so gilt diese als in eine Bestimmung umgewandelt, die unter weitestgehender Wahrung ihres Inhalts und Zwecks nicht als unangemessen belastend gewertet wird.
  2. Sollte ein Artikel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Gericht als unangemessen belastend eingestuft werden und Artikel 15.1 nicht angewendet werden können, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Artikel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Artikel 16

  1. Auf die Angebote und/oder Verträge, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise gelten, findet niederländisches Recht Anwendung, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  2. Ungeachtet der gesetzlichen Vorschriften über die Zuständigkeit des Zivilgerichts wird jeder etwaige Rechtsstreit zwischen Sunshower B.V. und dem Vertragspartner durch die zuständige Abteilung des Gerichts Den Haag entschieden. Sunshower B.V. behält sich jedoch das Recht vor, den Vertragspartner bei dem nach dem Gesetz oder dem anwendbaren internationalen Vertrag zuständigen Gericht zu verklagen.


    Sunshower B.V.
    Hoogoorddreef 63-65
    1101 BB Amsterdam
    The Netherlands
    T 0031 (0)20 462 14 60

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